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BFH, 25.08.1960 - V 190/58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 09.07.1985 - VII R 126/80
Übereignung eines Unternehmens - Voraussetzung für die Übereignung eines lebenden …
Dabei kommt es auf das tatsächliche Ergebnis und nicht auf die Frage an, ob eine entsprechende ausdrückliche vertragliche Regelung getroffen worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1960 V 190/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 11; vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Januar 1930 V A 513/29, RStBl 1930, 130). - BFH, 26.03.1985 - VII R 147/81
Anforderungen an Besteuerung bei Übereignung eines Unternehmens im Ganzen
Daran ändert nichts, daß der Maschinenpark im Sicherungseigentum der Lieferanten stand; denn das wirtschaftliche Eigentum bleibt auch in einem solchen Fall in der Hand des Besitzers (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1960 V 190/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 256; vom 11. Juli 1963 V 208/60, HFR 1963, 414, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684). - BFH, 06.11.1990 - VII R 81/88
Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Steuerverbindlichkeiten
In diesem Fall reicht es nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Annahme einer Betriebsübereignung im ganzen aus, wenn - unter Veräußerung aller sonstigen wesentlichen Betriebsgegenstände - der Veräußerer dem Erwerber durch eigene Mitwirkung die Möglichkeit verschafft, die dem bisherigen Betrieb dienenden Räumlichkeiten unverändert zu nutzen und über die Räume einen neuen Pacht- oder Mietvertrag abzuschließen (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1960 V 190/58 HFR 1961, 256; in HFR 1964, 220, 221; vom 14. Mai 1964 V 227/61, HFR 1964, 470, 471; in BFHE 95, 61, BStBl II 1969, 303, 304;… in BFH/NV 1985, 2;… vom 17. Februar 1988 VII R 97/85, BFH/NV 1988, 755, 756).
- BFH, 12.03.1985 - VII R 140/81
Steuerrechtliche Wirkungen der Übereignung eines Unternehmens im ganzen
Das Lokal übertrug Frau C dem Kläger dadurch, daß sie ihm vertraglich den Eintritt in ihre Rechte aus dem Miet- bzw. Pachtvertrag mit der Firma R ermöglichte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1960 V 190/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 256, und vom 6. September 1962 V 198/59, HFR 1963, 87). - BFH, 20.07.1967 - V 240/64
Ausschluss einer Übereignung durch Übernahme von Einrichtungsgegenständen und …
§ 116 AO verwendet den Begriff "übereignet" in einer gegenüber dem bürgerlichen Recht erweiterten und auf den Erwerb eines Betriebes ausgerichteten Bedeutung (siehe im einzelnen das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 190/58 vom 25. August 1960, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 256 - HFR 1961, 256 - = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 11). - BFH, 23.10.1985 - VII R 142/81
Übereignung eines lebenden Unternehmens im ganzen - Übereignung eines …
Dabei kommt es auf das tatsächliche Ergebnis und nicht auf die Frage an, ob eine entsprechende ausdrückliche vertragliche Regelung getroffen worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1960 V 190/58, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 256; vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Januar 1930 V A 513/29, RStBl 1930, 130). - BFH, 14.05.1970 - V R 117/66
Verpachtetes Unternehmen - Haftung - Betriebssteuern - Steuerabzugsbeträge - …
Andererseits steht bei unveränderter Unternehmensstruktur ein Unternehmerwechsel während der Fristen des § 116 Abs. 1 AO einer Haftung des Erwerbers nicht entgegen; der Erwerber haftet auch als Zweiterwerber (BFH-Urteil V 190/58 vom 25. August 1960, HFR 1961, 256, StRK, Reichsabgabenordnung, § 116 Rechtsspruch 11).